# Mariapfarr - St. Andrä im Lungau - Änderung der Gemeindegrenzen

Gesetz vom 21. Oktober 1992, mit dem die Grenzen der Gemeinde Mariapfarr und der Gemeinde St. Andrä im Lungau geändert werden

StF: LGBl Nr 4/1993

alte Dokumentnummer

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§ 1

(1) Die Gemeindegebiete der Gemeinden Mariapfarr und St. Andrä im Lungau werden geändert wie folgt:

(2) Den Grundstücksbezeichnungen des Abs. 1 liegt der Stand des Grenzkatasters vom 1. Jänner 1992 zugrunde.

(3) Der Verlauf der neuen Gemeindegrenze ergibt sich aus dem beim Vermessungsamt Tamsweg aufliegenden technischen Operat der Zusammenlegung Mariapfarr.

## § 2 {#par_2}

§ 2

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.