# Ausschreibung der Gemeindevertretungswahlen

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 6. Juli 1994 über die Ausschreibung der allgemeinen Wahlen der Gemeindevertretungen der Gemeinden des Landes Salzburg im Jahr 1994

StF: LGBl Nr 76/1994

> Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Salzburger Gemeindewahlordnung 1974, LGBl. Nr. 72, in der geltenden Fassung wird verordnet:

alte Dokumentnummer

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§ 1

Die Verordnung vom 23. Feber 1994, LGBl. Nr. 33, über die Ausschreibung der allgemeinen Wahlen der Gemeindevertretungen der Gemeinden des Landes Salzburg im Jahr 1994 wird aufgehoben.

## § 2 {#par_2}

§ 2

Die allgemeinen Wahlen der Gemeindevertretungen der Gemeinden des Landes Salzburg werden mit Ausnahme der Landeshauptstadt Salzburg für Sonntag, den 6. November 1994 (Wahltag), ausgeschrieben. Als Tag der Wahlausschreibung und als Stichtag hat der 26. August 1994 zu gelten.