# Entwicklungsplan - Die Stadt Salzburg und ihr Umland; 2. Änderung

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 23. Oktober 1995, mit der der als Regionalprogramm geltende Entwicklungsplan "Die Stadt Salzburg und ihr Umland" geändert wird

StF: LGBl Nr 125/1995

> Auf Grund des § 11 in Verbindung mit § 45 Abs. 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1992 - ROG 1992, LGBl. Nr. 98, in der geltenden Fassung wird der mit Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 26. Jänner 1970, LGBl. Nr. 25, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 74/1970 verbindlich erklärte und durch die Verordnung LGBl. Nr. 93/1987 geänderte Entwicklungsplan “Die Stadt Salzburg und ihr Umland”, der als Regionalprogramm in Geltung steht, geändert wie folgt:

alte Dokumentnummer

## § 1 {#par_1}

Die im Bereich der Gemeinde Puch bei Hallein nördlich der Autobahn A 10 und östlich der Salzach vorgenommene Festlegung einer immissionsfreien Zone wird aufgehoben.