# Nationalpark Hohe Tauern - Grenzänderung; Kernzone

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 13. November 1995 zur Änderung der Grenzen der Kernzone des Nationalparks Hohe Tauern im Bereich der Feldereralm in der Marktgemeinde Rauris

StF: LGBl Nr 126/1995

> Auf Grund der §§ 4 Abs. 1 und 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Errichtung des Nationalparks Hohe Tauern im Land Salzburg, LGBl. Nr. 106/1983, in der geltenden Fassung wird verordnet:

alte Dokumentnummer

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§ 1

Von den Lageplänen gemäß § 3 erster Satz der Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 29. Dezember 1983, LGBl. Nr. 107, mit der die Grenzen der Außen- und Kernzonen des Nationalparks Hohe Tauern im Land Salzburg festgelegt werden, in der Fassung der Verordnungen LGBl. Nr. 81 und Nr. 102/1990 wird das Blatt 212 durch ein im Sinne des § 2 geändertes Blatt ersetzt.

## § 2 {#par_2}

§ 2

Im Planblatt 212 ist gegenüber den Lageplänen der Verordnung LGBl. Nr. 107/1983 in der geltenden Fassung folgende Änderung vorgenommen:

In der Marktgemeinde Rauris ist ein Teil des Gebietes der Feldereralm aus der Kernzone des Nationalparks Hohe Tauern ausgenommen und fällt in die Außenzone.

## § 3 {#par_3}

§ 3

Das neue Planblatt ist in die Lagepläne einzufügen, die bei den im § 3 zweiter Satz der Verordnung LGBl. Nr. 107/1983 genannten Stellen aufliegen.