# Übertragung der Abfallbehandlung auf bestehende Gemeindeverbände

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 9. Feber 1995, mit der Aufgaben der Abfallbehandlung auf zwei bestehende Gemeindeverbände übertragen werden

StF: LGBl Nr 36/1995

> Auf Grund des § 4a Abs. 1 des Salzburger Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 105/1986, in Verbindung mit § 30 Abs. 2 des Salzburger Abfallgesetzes 1991, LGBl. Nr. 65, jeweils in der geltenden Fassung wird verordnet:

alte Dokumentnummer

## Art. 1 {#art_1}

Die Besorgung der Aufgaben, die mit der Behandlung der Hausabfälle, sperrigen Hausabfälle und biogenen Abfälle verbunden sind, wird für die Mitgliedsgemeinden im politischen Bezirk Tamsweg dem Abfallwirtschaftsverband Lungau und für die Mitgliedsgemeinden im politischen Bezirk St. Johann im Pongau dem Abfallwirtschaftsverband Pongau übertragen.