# Muster und Vordrucke für die Versteigerung von Jagdpachten

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 17. Oktober 1996, mit der Muster und Vordrucke für die Versteigerung von Jagdpachten festgelegt werden

StF: LGBl Nr 95/1996

> Auf Grund der §§ 29 Abs 9 des Jagdgesetzes 1993 - JG, LGBl Nr 100, in der geltenden Fassung wird verordnet:

alte Dokumentnummer

## § 1 alte Dokumentnummer {#par_1}

Die Pachtbedingungen gemäß § 28 Abs. 3 und 4 JG sind gemäß dem in der Anlage 1 festgelegten Muster zu erstellen.

alte Dokumentnummer

## § 2 alte Dokumentnummer {#par_2}

Für die Ausschreibung der Versteigerung und die Versteigerungsniederschrift sind die in den Anlagen 2 und 3 festgelegten Vordrucke zu verwenden.

alte Dokumentnummer

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

(1) Diese Verordnung ist erstmals auf Versteigerungen von Jagdpachten anzuwenden, die mit 1. Jänner 1998 beginnen.

(2) Die Verordnung vom 13. November 1978, LGBl Nr 84, mit der verschiedene Vordrucke und Muster nach dem Salzburger Jagdgesetz 1977 festgelegt werden, tritt mit 1. Jänner 1998 außer Kraft.

(3) Die Anlagen 1 bis 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 92/2023 treten mit 15. Dezember 2023 in Kraft.

Im RIS seit

14.12.2023

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

Im RIS seit

14.12.2023

## Anl. 2 Im RIS seit {#prov_anl_2}

Im RIS seit

14.12.2023

## Anl. 3 Im RIS seit {#prov_anl_3}

Im RIS seit

14.12.2023