# Übernahme eines Teiles der Großglocknerstraße als Landesstraße

Gesetz vom 24. Oktober 1996, mit dem ein Teil der Großglocknerstraße als Landesstraße übernommen wird

StF: LGBl Nr 4/1997 (Blg LT 11. GP: RV 579, 3. Sess; AB 61, 4. Sess)

alte Dokumentnummer

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§ 1

Als Landesstraße II. Ordnung wird unter der Bezeichnung "L 271 Großglockner Landesstraße" der von der B 311 - Pinzgauer Straße beim Knoten Pichl abzweigende Teil der Großglocknerstraße bis zur Kapelle Embach in einer Länge von 9,35 km übernommen.

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§ 2

Die Großglockner Hochalpenstraße Aktiengesellschaft hat durch fünf Jahre jährlich einen Beitrag von 25 % des durchschnittlichen Bruttogehaltes eines Straßenwärters je übernommenen Straßenkilometer als Erhaltungsbeitrag an das Land zu entrichten. Der Erhaltungsbeitrag wird zur Hälfte jeweils zum 1. März und 1. September fällig.

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§ 3

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.