# Grenzänderung der Gemeinden Lamprechtshausen und St Georgen bei Salzburg

Gesetz vom 29. September 1999, mit dem die Grenzen der Gemeinden Lamprechtshausen und St Georgen bei Salzburg geändert werden

StF: LGBl Nr 113/1999 (Blg LT 12 GP: RV 3, 1. Sess; AB 44, 2. Sess)

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§ 1

(1) Die Gemeindegebiete der Gemeinden Lamprechtshausen und St Georgen bei Salzburg werden geändert wie folgt:

(2) Den Grundstücksbezeichnungen des Abs 1 liegt der Stand des Grenzkatasters vom 12. Juni 1997 zugrunde.

(3) Der Verlauf der neuen Gemeindegrenze ergibt sich aus dem beim Vermessungsamt Salzburg aufliegenden Lageplan über die Änderung der Gemeinde (Katastralgemeinde)- grenze zwischen den Gemeinden Lamprechtshausen und St Georgen bei Salzburg.

## § 2 {#par_2}

§ 2

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.