# Bildung des Schischulgebietes Obertauern

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 4. April 2000 zur Bildung des Schischulgebietes Obertauern

StF: LGBl Nr 72/2000

> Auf Grund der §§ 8 Abs. 5 und 15a Abs. 2 des Salzburger Schischul- und Snowboardschulgesetzes, LGBl Nr 83/1989, in der geltenden Fassung wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

§ 1

Für das Gebiet von Obertauern wird das Schischulgebiet Obertauern gebildet. Es besteht aus den Gemeindegebieten von Untertauern, politischer Bezirk St Johann im Pongau, und Tweng, politischer Bezirk Tamsweg.

## § 2 {#par_2}

§ 2

Die Bildung des Schischulgebietes gilt auch in Bezug auf die Bewilligung und den Betrieb von Snowboardschulen.