# Standortverordnung Marktgemeinde Tamsweg - Projekt an der

# Bundesstraßenbrücke über die Taurach

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 6. November 2001 betreffend die Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Grundflächen in der Marktgemeinde Tamsweg für Handelsgroßbetriebe aus überörtlicher Sicht (Standortverordnung Marktgemeinde Tamsweg - Projekt an der Bundesstraßenbrücke über die Taurach)

StF: LGBl Nr 101/2001

> Auf Grund des § 11a des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:

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§ 1

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 419/9, 424/1 und 424/2, KG 58015 Mörtelsdorf, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit a ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 600 m2 zulässig.

## § 2 {#par_2}

§ 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung von Tamsweg über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundfläche im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.