# Festlegung eines Formulars für die Ausstellung von Jagderlaubnisscheinen

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 29. Jänner 2002 über die Festlegung eines Formulars für die Ausstellung von Jagderlaubnisscheinen

StF: LGBl Nr 26/2002

> Auf Grund des § 47 Abs. 1 des Jagdgesetzes 1993, LGBl Nr 100, in der geltenden Fassung wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Bei der Ausstellung von Jagderlaubnisscheinen ist das in der Anlage festgelegte Formular zu verwenden.

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 1. März 2002 im Kraft.

## Anl. 1 Jagderlaubnisschein {#prov_anl_1}