# Ausscheiden der Gemeinde Anif aus dem Standesamtsverband

Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 19. Dezember 2002, mit der die Gemeinde Anif aus dem Standesamtsverband Salzburg ausgeschieden wird

StF: LGBl Nr 5/2003

> Auf Grund des § 63 des Personenstandsgesetzes, BGBl Nr 60/1983, in der geltenden Fassung wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

§ 1

Die Gemeinde Anif wird mit Wirkung vom 1. Jänner 2003 aus dem Standesamtsverband Salzburg ausgeschieden.

## § 2 {#par_2}

§ 2

Die vom Standesamtsverband Salzburg geführten Personenstandsbücher sind von diesem weiterzuführen.