# Standortverordnung Stadt Hallein – Projekt im Bereich der Kreuzung

# Europastraße/Bürgermeisterstraße

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 20. Februar 2004 betreffend die Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Grundflächen in der Stadtgemeinde Hallein für Handelsgroßbetriebe aus überörtlicher Sicht (Standortverordnung Stadt Hallein – Projekt im Bereich der Kreuzung Europastraße/Bürgermeisterstraße)

StF: LGBl Nr 19/2004

> Auf Grund des § 11a des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998 – ROG 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

§ 1

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstückes Nr 263/63 KG Burgfried für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit a ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 950 m2 sowie der Kategorie Fachmärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit c ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 1.100 m² zulässig.

## § 2 {#par_2}

§ 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Stadt Hallein über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.