# Ausschreibung einer Volksbefragung

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 21. Februar 2005 über die Ausschreibung einer Volksbefragung

StF: LGBl Nr 15/2005

> Auf Grund des § 9 Abs. 1 bis 3 des Salzburger Volksbefragungsgesetzes, LGBl Nr 62/1985, in der geltenden Fassung wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

(1) Als Abstimmungstag für die Volksbefragung gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 des Gesetzes über die im § 2 wiedergegebene Frage wird Sonntag 3. April 2005 festgelegt.

(2) Stichtag ist der 24. Februar 2005.

(3) Abstimmungsgebiet ist das gesamte Landesgebiet.

(4) Als Tag der Ausschreibung der Volksbefragung gilt der 24. Februar 2005.

## § 2 {#par_2}

Die Volksbefragung hat folgende Frage zum Gegenstand:

“Soll sich das Land Salzburg dafür einsetzen, dass die Olympischen Winterspiele im Jahr 2014 in Salzburg stattfinden?”