# Standortverordnung Gemeinde Elsbethen

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 7. August 2006 betreffend die Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Grundflächen in der Gemeinde Elsbethen für Handelsgroßbetriebe aus überörtlicher Sicht (Standortverordnung Gemeinde Elsbethen - Projekt an der L 105 Halleiner Straße)

StF: LGBl Nr 81/2006

> Auf Grund des § 11a des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998 - ROG 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:

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§ 1

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstückes Nr 116/5 KG Elsbethen für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit a ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 800 m² und die Verwendung des Grundstückes Nr 116/1 KG Elsbethen für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Fachmärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit c bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 1.000 m² zulässig.

## § 2 {#par_2}

§ 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Gemeinde Elsbethen über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.