# Gesetz mit dem die L 236 Maishofener Landesstraße aufgelassen

# und mehrere Straßen als Landesstraßen übernommen werden

Gesetz vom 18. Oktober 2006, mit dem die L 236 Maishofener Landesstraße als Landesstraße aufgelassen und mehrere Straßen als Landesstraßen übernommen werden

StF: LGBl Nr 127/2006 (Blg LT 13. GP: RV 087, AB 119, jeweils 4. Sess)

> Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

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§ 1

Die L 236 Maishofener Landesstraße wird als Landesstraße aufgelassen.

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§ 2

(1) Als Landesstraße B wird die in der Gemeinde Eben im Pongau im Ortszentrum gelegene Gemeindestraße mit der Grundstücks-Nr 484/4 KG 55303 Eben in einer Länge von 0,150 km als Teil der B 99 Katschberg Straße übernommen.

(2) Als Landesstraße I. Ordnung wird der in der Gemeinde Bergheim gelegene, bei der bisherigen Anschlussstelle der L 101 Mattseer Landesstraße an die B 156 Lamprechtshausener Straße (alt) in Lengfelden beginnende und bis zur Einbindung in die B 156 Lamprechtshausener Straße (neu) beim Kreisverkehr Lengfelden reichende Straßenteil in einer Länge von 0,2 km als Verlängerung der L 101 übernommen.

(3) Als Landestraßen II. Ordnung werden übernommen:

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§ 3

Außer der Erfüllung der im § 22 des Salzburger Landesstraßengesetzes 1972, LGBl Nr 119, in der geltenden Fassung bestimmten Leistungspflicht hat die Gemeinde Uttendorf während eines Zeitraums von fünf Jahren einen Betrag von 25 % des durchschnittlichen Bruttogehaltes eines Straßenwärters je angefangenen Straßenkilometer der unter § 2 Abs 3 Z 4 genannten Straße an das Land zu entrichten. Der Erhaltungsbeitrag wird zur Hälfte jeweils zum 1. März und 1. September fällig.

## § 4 {#par_4}

§ 4

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.