# Diensthoheits-Delegierungsverordnung Krankenhaus Tamsweg

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 19. Dezember 2007, mit der die Besorgung der Angelegenheiten der Diensthoheit für bestimmte Bedienstete der Marktgemeinde Tamsweg auf die Landesregierung übertragen wird (Diensthoheits- Delegierungsverordnung Krankenhaus Tamsweg)

StF: LGBl Nr 105/2007

> Auf Grund des § 16 Abs 5 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl Nr 107, in der geltenden Fassung wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Die Besorgung der Angelegenheiten der Diensthoheit für die Bediensteten der Marktgemeinde Tamsweg, die im Krankenhaus in der genannten Gemeinde beschäftigt sind, wird einschließlich der Neuaufnahme solcher Bediensteter auf die Landesregierung übertragen.