# Kleingartengebietsverordnung

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 30. Dezember 2010 über die Bauten in Kleingartengebieten (Kleingartengebietsverordnung)

StF: LGBl Nr 8/2011

> Auf Grund des §36 Abs.3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes2009 – ROG2009, LGBl Nr 30, in der geltenden Fassung wird verordnet:

## § 1 §1 {#par_1}

Als Bauten, die für die Nutzung einer im Flächenwidmungsplan als Kleingartengebiet (§36 Abs.1 Z2 ROG2009) ausgewiesenen Grundfläche notwendig sind, sind nur zulässig:

## § 2 §2 {#par_2}

(1) Auch als gemäß §1 zugelassene Bauten dürfen in Kleingartengebieten nicht errichtet werden:

(2) Zu Zwecken des Wetterschutzes kann die Veranda auch mit aushängbaren Fenstern versehen werden.

## § 3 §3 {#par_3}

(1) Diese Verordnung tritt mit 1.März 2011 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 9.Februar 2004 über die Bauten in Kleingartengebieten, LGBl Nr 21/2004, außer Kraft.