# Standortverordnung Marktgemeinde Abtenau - Projekt an der B 162 Lammertal Straße

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 14. November 2011 betreffend die Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Grundflächen in der Marktgemeinde Abtenau für Handelsgroßbetriebe aus überörtlicher Sicht

StF: LGBl Nr 100/2011

> Auf Grund des § 14 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 – ROG 2009, LGBl Nr 30, in der geltenden Fassung wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

(1) Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung einer Teilfläche des Grundstückes Nr 4/2 KG 56002 Abtenau Markt für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Einkaufszentren gemäß § 32 Abs. 3 Z 5 ROG 2009 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 900 m² zulässig.

(2) Die von Abs. 1 erfassten Flächen sind in einem Lageplan als wesentlichem Bestandteil dieser Verordnung festgelegt, der beim Amt der Salzburger Landesregierung und beim Gemeindeamt der Marktgemeinde Abtenau während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs. 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht aufliegt.

## § 2 {#par_2}

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Abtenau über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

## § 3 {#par_3}

Die Standortverordnung tritt mit 1. Dezember 2011 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn innerhalb von fünf Jahren ab ihrem Inkrafttreten keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.