# Kundmachung über das Inkrafttreten, mit der bisherige Vereinbarungen über den Ausbau ganztägiger Schulformen geändert werden

Kundmachung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 28. Jänner 2015 über das Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, mit der bisherige Vereinbarungen über den Ausbau ganztägiger Schulformen geändert werden

StF: LGBl Nr 9/2015

> Auf Grund des § 2 Abs 1 lit c des Landes-Verlautbarungsgesetzes, LGBl Nr 18/2005, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

Im RIS seit

24.02.2015

## § 1 {#par_1}

Die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, mit der bisherige Vereinbarungen über den Ausbau ganztägiger Schulformen geändert werden, kundgemacht unter LGBl Nr 88/2014, ist gegenüber dem Land Burgenland gemäß ihrem Art 3 Abs 3 mit 1. Jänner 2015 wirksam geworden.