# Standortverordnung Marktgemeinde Mattsee – Projekt im Bereich der GP 330/1, KG 56529 Mattsee

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 22. Juli 2016 betreffend die Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Grundflächen in der Marktgemeinde Mattsee für Handelsgroßbetriebe aus überörtlicher Sicht (Standortverordnung Marktgemeinde Mattsee – Projekt im Bereich der GP 330/1, KG 56529 Mattsee)

StF: LGBl Nr 65/2016

> Auf Grund des § 14 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 – ROG 2009, LGBl Nr 30, in der geltenden Fassung wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

(1) Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstücks Nr 330/1 KG 56529 Mattsee für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 573 m² zulässig.

(2) Die von Abs 1 erfassten Flächen sind in einem Lageplan als wesentlichem Bestandteil dieser Verordnung festgelegt, von dem je eine Ausfertigung beim Amt der Salzburger Landesregierung und beim Gemeindeamt der Marktgemeinde Mattsee während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht aufliegt.

## § 2 {#par_2}

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Mattsee über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

## § 3 {#par_3}

Diese Verordnung tritt mit 1. August 2016 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn innerhalb von fünf Jahren ab ihrem Inkrafttreten keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.