# Standortverordnung Gemeinde Elixhausen – Projekt im Bereich der GP 531/53, KG Elixhausen

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 18. Dezember 2017 betreffend die Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Grundflächen in der Gemeinde Elixhausen für Handelsgroßbetriebe aus überörtlicher Sicht (Standortverordnung Gemeinde Elixhausen – Projekt im Bereich der GP 531/53, KG Elixhausen)

StF: LGBl Nr 113/2017

> Auf Grund des § 14 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 – ROG 2009, LGBl Nr 30, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Im RIS seit

03.01.2018

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

(1) Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstücks Nr 531/53 KG 56507 Elixhausen für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 600 m² zulässig.

(2) Die von Abs 1 erfassten Flächen sind in der einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage festgelegt.

Im RIS seit

03.01.2018

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Gemeinde Elixhausen über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

Im RIS seit

03.01.2018

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Diese Verordnung tritt mit 22. Dezember 2017 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn bis zum 22. Dezember 2025 keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.

Im RIS seit

30.12.2022

## § 4 Im RIS seit {#par_4}

§ 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 122/2022 tritt mit 23.Dezember 2022 in Kraft.

Im RIS seit

30.12.2022

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

Im RIS seit

03.01.2018