# Standortverordnung Gemeinde Großgmain – Projekt im Bereich der GP 424/15, KG Großgmain

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 18. August 2019 betreffend die Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Grundflächen in der Gemeinde Großgmain für Handelsgroßbetriebe aus überörtlicher Sicht (Standortverordnung Gemeinde Großgmain – Projekt im Bereich der GP 424/15, KG Großgmain)

StF: LGBl Nr 53/2019

> Auf Grund des § 14 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009, LGBl Nr 30, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Im RIS seit

09.09.2019

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

(1) Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 424/4 (TF), 424/15 und 424/17, jeweils KG 56517 Großgmain, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 665 m² zulässig.

(2) Die von Abs 1 erfassten Flächen sind in der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage festgelegt.

Im RIS seit

09.09.2019

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großgmain über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

Im RIS seit

09.09.2019

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Diese Verordnung tritt mit 23. August 2019 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn innerhalb von fünf Jahren ab ihrem Inkrafttreten keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.

Im RIS seit

09.09.2019

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

Im RIS seit

09.09.2019