# Betrauung eines Mitglieds der Salzburger Landesregierung mit der Ausübung der Funktion der Präsidentin/des Präsidenten der Bildungsdirektion für Salzburg

Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 17. Juli 2023 über die Betrauung eines Mitglieds der Salzburger Landesregierung mit der Ausübung der Funktion der Präsidentin/des Präsidenten der Bildungsdirektion für Salzburg

StF: LGBl Nr 52/2023

> Auf Grund des Art 113 Abs 8 B-VG wird verordnet:

Im RIS seit

18.07.2023

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Mit der Ausübung der Funktion der Präsidentin/des Präsidenten der Bildungsdirektion für Salzburg wird das für die Angelegenheiten der öffentlichen Pflichtschulen zuständige Mitglied der Salzburger Landesregierung betraut.

Im RIS seit

18.07.2023

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit dem auf deren Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Im RIS seit

18.07.2023