# Grenze zwischen der Stadtgemeinde Zell am See und der Gemeinde Viehhofen; Änderung

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 10. Oktober 2023, mit der die Grenze zwischen der Stadtgemeinde Zell am See und der Gemeinde Viehhofen geändert wird

StF: LGBl Nr 72/2023

> Auf Grund der §§ 4 und 5 der Salzburger Gemeindeordnung 2019, LGBl Nr 9/2020, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Im RIS seit

13.10.2023

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

(1) Der Verlauf der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Zell am See und der Gemeinde Viehhofen wird dahingehend geändert, dass die Grundstücke 891/2 und 891/3 aus der der Katastralgemeinde Viehhofen herausgelöst und dem Gebiet der Stadtgemeinde Zell am See angegliedert werden.

(2) Der Verlauf der neuen Gemeindegrenze und die Lage der genannten Grundstücke sind in den beim Vermessungsamt Zell am See aufliegenden technischen Unterlagen ersichtlich.

Im RIS seit

13.10.2023

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.

Im RIS seit

13.10.2023