# Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028

Außerkrafttretensdatum

Kundmachung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 9. Oktober 2024 über das Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028

StF: LGBl Nr 83/2024

> Auf Grund des § 2 Abs 1 lit c des Landes-Verlautbarungsgesetzes – L-VerlautG, LGBl Nr 18/2005, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

Im RIS seit

11.10.2024

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Außerkrafttretensdatum

Die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028, kundgemacht unter LGBl. Nr 67/2024, ist gemäß ihrem Art 15 Abs 1, zweiter Satz, in Kraft getreten:

Im RIS seit

11.10.2024