# Standortverordnung Stadtgemeinde Saalfelden – Projekt im Bereich der GP 7, KG Bergham

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 1. August 2025 betreffend die Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Grundflächen in der Stadtgemeinde Saalfelden für Handelsgroßbetriebe aus überörtlicher Sicht (Standortverordnung Stadtgemeinde Saalfelden – Projekt im Bereich der GP 7, KG Bergham)

StF: LGBl Nr 80/2025

> Auf Grund des § 14 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 – ROG 2009, LGBl Nr 30/2009, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Im RIS seit

04.08.2025

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

(1) Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundparzelle 7 KG 57104 Bergham für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Einkaufszentren bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 4.900 m², davon höchstens 1.250 m² für Verbrauchermärkte, zulässig.

(2) Die von Abs 1 erfassten Flächen sind in der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage festgelegt.

Im RIS seit

04.08.2025

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Saalfelden über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

Im RIS seit

04.08.2025

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Diese Verordnung tritt mit 1. September 2025 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn innerhalb von fünf Jahren ab ihrem Inkrafttreten keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.

Im RIS seit

04.08.2025