# Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2026

Außerkrafttretensdatum

Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 18. Dezember 2025 über die Richtsätze für das Pflegekindergeld und die Ausstattungspauschale im Jahr 2026

StF: LGBl Nr 127/2025

> Auf Grund des § 30 Abs 2 und 3 des Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetzes – S.KJHG, LGBl Nr 32/2015, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

Im RIS seit

19.12.2025

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Außerkrafttretensdatum

Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen im Jahr 2026:

1.

für die Unterhaltskosten

680 €

2.

für den Erziehungsaufwand

für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr

183 €

für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr

306 €

für Kinder ab dem 11. Lebensjahr

342 €

Im RIS seit

19.12.2025

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Außerkrafttretensdatum

Die Höhe der einmaligen Ausstattungspauschale beträgt im Jahr 2026 ................................. 785,03 €.

Im RIS seit

19.12.2025