# Krankenanstalten-Pflegegebührenverordnung 2026

Außerkrafttretensdatum

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 26. März 2026 über die Festsetzung der Pflegegebühren an bestimmten allgemeinen öffentlichen Krankenanstalten im Land Salzburg (Krankenanstalten-Pflegegebührenverordnung 2026)

StF: LGBl Nr 24/2026

> Auf Grund der §§ 60 Abs 1, 61 Abs 2 und 64 Abs 1 und 3 des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000 – SKAG, LGBI Nr 24/2000, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Im RIS seit

27.03.2026

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Außerkrafttretensdatum

(1) Die Leistungen der Christian-Doppler-Klinik – Universitätsklinikum der PMU sind im Akutbereich der Universitätsklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik und der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie durch Pflegegebühren abzugelten, die in der kostendeckenden Höhe von 779,00 € festgelegt werden.

(2) Die Leistungen der Pflegeabteilungen der Christian-Doppler-Klinik sind durch Pflegegebühren abzugelten, die in folgender Höhe festgelegt werden:

538,00 €

252,00 €

Im RIS seit

27.03.2026

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Außerkrafttretensdatum

Die Leistungen der Pflegeabteilungen der Landesklinik St. Veit werden durch tägliche Pflegegebühren abgegolten. Diese Pflegegebühren werden unter Berücksichtigung eines Einhebungsnachlasses in folgender Höhe festgelegt:

343,22 €

389,00 €

Im RIS seit

27.03.2026

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Außerkrafttretensdatum

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Sie ist auf Leistungen der Krankenanstalten anzuwenden, die im Kalenderjahr 2026 erbracht werden.

Im RIS seit

27.03.2026