# 2. Salzburger Rechtsbereinigungsgesetz

Gesetz vom 8. November 2000, mit dem verschiedene Landesgesetze ganz oder teilweise aufgehoben werden (2. Salzburger Rechtsbereinigungsgesetz)

Aufhebung von Landesgesetzen und

einzelnen landesgesetzlichen Bestimmungen

§ 1

Die im Folgenden genannten Gesetze werden aufgehoben:

Zeitpunkt des Außerkrafttretens und Weiteranwendung

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.

(2) Das im § 1 Z 5 zitierte Sonderwohnbauförderungsgesetz ist auf die auf seiner Grundlage gewährten Förderungen weiter anzuwenden.

Schreiner

Schausberger