# Verordnung der Salzburger Landesregierung, mit der die Wildökologische Raumplanungsverordnung geändert wird

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 28. Dezember 2001, mit der die Wildökologische Raumplanungsverordnung geändert wird

Auf Grund des § 58 des Jagdgesetzes 1993, LGBl Nr 100, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Die Wildökologische Raumplanungsverordnung, LGBl Nr 89/1997, zuletzt geändert durch LGBl Nr 114/2001, wird geändert wie folgt:

1. Im § 2 wird in der Z 12 angefügt:

"12.8 Stadt Salzburg"

2. Im § 6 wird angefügt:

"(10) Die bestehenden Festlegungen werden wie folgt geändert:

(11) Die einen Bestandteil der Verordnung LGBl Nr 5/2002 bildenden Blätter Nr 94 mit Lageplan und Übersichtskarten, in denen die Änderungen gemäß Abs 10 enthalten sind, sind in jene Plansätze einzufügen, die bei den im § 4 letzter Satz genannten Stellen aufliegen.

(12) Die Abs 10 und 11und § 2 treten mit 15. Februar 2002 in Kraft."

Für die Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Schausberger