# Verordnung über die Festlegung eines Formulars für die Ausstellung von Jagderlaubnisscheinen

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 29. Jänner 2002 über die Festlegung eines Formulars für die Ausstellung von

Jagderlaubnisscheinen

StF: LGBl Nr 26/2002

Auf Grund des § 47 Abs 1 des Jagdgesetzes 1993, LGBl Nr 100, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Vordruck

§ 1

Bei der Ausstellung von Jagderlaubnisscheinen ist das in der Anlage festgelegte Formular zu verwenden.

Inkrafttreten

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. März 2002 im Kraft.

Anlage

Jagderlaubnisschein

Die Anlage ist im RIS nicht darstellbar. Das Formular kann in der Abfrage der Landesgesetzblätter LGBl Nr 26/2002 aufgerufen bzw ausgedruckt werden.

Für die Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Schausberger