# Standortverordnung Stadt St Johann im Pongau - Projekt an der Kreuzung Hauptstraße - Hans-Kappacher-Straße

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 12. März 2002 betreffend die Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Grundflächen in der Stadt St Johann im Pongau für Handelsgroßbetriebe aus überörtlicher Sicht (Standortverordnung Stadt St Johann im Pongau - Projekt an der Kreuzung Hauptstraße - Hans-Kappacher-Straße)

StF: LGBl Nr 45/2002

Auf Grund des § 11a des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:

§ 1

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 163/1, 163/21 und 163/22, alle KG 55124 St Johann im Pongau, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Einkaufszentren (§ 17 Abs 9 und 10 lit e ROG 1998) bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 6.600 m2 zulässig.

§ 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung von Stadt St Johann im Pongau über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundfläche im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

Für die Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Schausberger