# Gesetz vom 20. März 2002 , mit dem das Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz 1998 geändert wird

Gesetz vom 20. März 2002 , mit dem das Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz 1998 geändert wird

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Das Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz 1998, LGBl Nr 35/1999, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 46/2001wird geändert wie folgt:

1. Im § 29 wird angefügt:

"(5) Für die Abfallwirtschaftsgebühr samt Nebengebühren haftet auf der der Gebührenpflicht zugrunde liegenden Liegenschaft ein gesetzliches Pfandrecht."

2. Im § 41 wird angefügt:

"(3) § 29 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 53/2002 tritt mit 1. Juni 2002 in Kraft. Das gesetzliche Pfandrecht besteht nur für Gebührenschulden, die nach diesem Zeitpunkt entstehen (§ 31)."

Griessner

Schausberger