# Verordnung der Salzburger Landesregierung , mit der die Geschäftsordnung der Salzburger Landesregierung geändert wird

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 9. Oktober 2002, mit der die Geschäftsordnung der Salzburger Landesregierung geändert wird

Auf Grund des Art 36 Abs 3 des Landes-Verfassungsgesetzes 1999, LGBl Nr 25, und des Art 103 Abs 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes jeweils in der geltenden Fassung wird die Geschäftsordnung der Salzburger Landesregierung, LGBl Nr 37/1979, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 40/2001, geändert wie folgt:

Im § 3 Abs 1 werden folgende Änderungen vorgenommen:

3.1. Die Z 1 lautet:

1. Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 1 (Wasser- und Energierecht; Bau-, Feuerpolizei- und Straßenrecht) + der Geschäftsbereich des Referates 1/01 (Wasser- und Energierecht) mit Ausnahme der Rechtsangelegenheiten des Energiewesens, insbesondere des Gas- und Elektrizitätsrechtes einschließlich der Angelegenheiten der Lastverteilung und

+ die Rechtsangelegenheiten des Wohnungs- und Siedlungswesens

hinsichtlich der Bodenbeschaffung und Assanierung aus dem Geschäftsbereich des Referates 1/02 (Bau-, Feuerpolizei- und Straßenrecht);"

3.2. In der Z 2 wird der Klammerausdruck "(Almwirtschaft und landwirtschaftlicher Sachverständigendienst)" durch den Klammerausdruck "(Almwirtschaft, landwirtschaftlicher Sachverständigendienst und Bodenschutz)" ersetzt.

3.3. Die Z 4 lautet:

4.1. Die Z 1 lautet:

1. aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 1 (Wasser- und Energierecht; Bau-, Feuerpolizei und Straßenrecht) die Rechtsangelegenheiten des Energiewesens, insbesondere des Gas- und Elektrizitätsrechtes einschließlich der Angelegenheiten der Lastverteilung, aus dem Geschäftsbereich des Referates 1/01 (Wasser- und Energierecht);"

4.2. In der Z 2 wird der Klammerausdruck "(Almwirtschaft und landwirtschaftlicher Sachverständigendienst)" durch den Klammerausdruck "(Almwirtschaft, landwirtschaftlicher Sachverständigendienst und Bodenschutz)" ersetzt.

6.1. In der Z 1 werden der Klammerausdruck (Bau-, Straßen-, Wasser- und Energierecht)" durch den Klammerausdruck "(Wasser- und Energierecht; Bau-, Feuerpolizei- und Straßenrecht)", der Klammerausdruck "(Wasserrecht)" durch den Klammerausdruck "(Wasser- und Energierecht)" und der Klammerausdruck "(Bau- und Feuerpolizeirecht)" durch den Klammerausdruck "(Bau-, Feuerpolizei- und Straßenrecht)" ersetzt und entfällt die Wortfolge "und des Geschäftsbereiches des Referates 1/03 (Energierecht)".

6.2. In der Z 3 wird der Klammerausdruck "(Sozial- und Wohlfahrtswesen)" durch den Klammerausdruck "(Soziales)"ersetzt.

Für die Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Schausberger