# Standortverordnung Stadt Salzburg - Projekt an der Kreuzung Schallmooser Hauptstraße - Auerspergstraße

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 16. Oktober 2002 betreffend die Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Grundflächen in der Stadtgemeinde Salzburg für Handelsgroßbetriebe aus überörtlicher Sicht (Standortverordnung Stadt Salzburg - Projekt an der Kreuzung Schallmooser Hauptstraße - Auerspergstraße)

Auf Grund des § 11a des Salzburger Raumordnungsgesetztes 1998 - ROG 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:

§ 1

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstückes Nr 1571 KG Salzburg für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit a ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 600 m² zulässig.

§ 2

Die Entscheidung des Gemeinderates der Stadt Salzburg über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundfläche im Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Salzburg ist davon unabhängig zu treffen.

Für die Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Schausberger