# Verordnung, mit der die Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk Zell am See geändert wird

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 9. Oktober 2002, mit der die Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk Zell am See geändert wird

Auf Grund des § 16 Abs 5 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl Nr 107, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Artikel I

Die Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk Zell am See, LGBl Nr 101/1968, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 103/2001, wird geändert wie folgt:

Artikel II

(1) Artikel I tritt mit 1. Dezember 2002 in Kraft.

(2) Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängige Verfahren sind nach den bis dahin geltenden Vorschriften zu Ende zu führen.

Für die Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Schausberger