# Verordnung der Salzburger Landesregierung, mit der die Sondergebührenverordnung Landeskliniken geändert wird

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 10. April 2003, mit der die Sondergebührenverordnung Landeskliniken geändert wird

Auf Grund der §§ 61 Abs 2 und 64 Abs 1 und 5 des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000, LGBl Nr 24, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Die Sondergebührenverordnung Landeskliniken, LGBl Nr 10/2000, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 111/2001, wird geändert wie folgt:

1. Im § 6 werden folgenden Änderungen vorgenommen:

1.1. Im Abs 1 lauten in der Tabelle die die klinischen Abteilungen und die Anästhesieleistungen betreffenden Zeilen:

in den klinischen Abteilungen 42,5 32,5 10 15

bei Anästhesieleistungen 37,5 42,5 5 15

1.2. Nach Abs 1 wird eingefügt:

"(1a) Über die Verwendung der für Leistungen in klinischen Abteilungen und für Anästhesieleistungen anfallenden Anstaltsgebühr können in Betriebsvereinbarungen Festlegungen getroffen werden. Eine solche Betriebsvereinbarung kann bis spätestens 30. Juni des der Leistungserbringung folgenden Jahres abgeschlossen werden."

2. Im § 13 wird angefügt:

"(5) § 6 Abs 1 und 1a in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 50/2003 tritt mit 1. April 2003 in Kraft. Diese Bestimmungen sind auf Leistungen anzuwenden, die nach deren Inkrafttreten erbracht werden."

Für die Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Schausberger