# Anpassung der Höhe der monatlichen Bezüge nach dem Salzburger Bezügegesetz 1998 (2003)

Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 17. Juli 2003 über die Anpassung der Höhe der monatlichen Bezüge nach dem Salzburger Bezügegesetz 1998

Auf Grund des § 4 Abs 6 des Salzburger Bezügegesetzes 1998, LGBl Nr 3, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

Mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2003 gebühren als monatlicher Bezug:

1. dem Präsidenten des Landtages 8.291,50 €

2. dem Zweiten Präsidenten des Landtages 6.407,10 €

3. dem Dritten Präsidenten des Landtages 5.653,30 €

4. einem Klubvorsitzenden im Landtag 7.160,90 €

5. einem Mitglied des Landtages, das

nicht unter die Z 1 bis 4 fällt 4.522,60 €

6. dem Landeshauptmann 14.698,60 €

7. einem Landeshauptmann-Stellvertreter 13.567,90 €

8. einem Landesrat 12.814,10 €

9. dem Direktor des Landesrechnungshofes 7.914,60 €

10. dem Amtsführenden Präsidenten des

Landesschulrates 8.291,50 €

11. dem Vizepräsidenten des Landesschulrates 4.899,50 €

12. dem Bürgermeister der Stadt Salzburg 12.437,30 €

13. einem Bürgermeister-Stellvertreter der

Stadt Salzburg 10.929,70 €

14. einem Stadtrat der Stadt Salzburg 9.799,10 €

15. einem Klubvorsitzenden im Gemeinderat

der Stadt Salzburg, der Mitglied des

Stadtsenates ist 5.653,30 €

ansonsten 4.899,50 €

16. einem Mitglied des Stadtsenates, das

nicht unter Z 15 fällt, und einem

Vorsitzenden eines Ausschusses des

Gemeinderates der Stadt Salzburg 2.864,30 €

17. einem Mitglied des Gemeinderates der

Stadt Salzburg, das nicht unter

die Z 12 bis 16 fällt 2.110,60 €

18. einem Bürgermeister einer anderen

Gemeinde des Landes bei einer

Einwohnerzahl

von über 13.000 6.030,20 €

von 11.001 bis 13.000 5.804,10 €

von 9.001 bis 11.000 5.502,50 €

von 7.001 bis 9.000 5.125,60 €

von 5.001 bis 7.000 4.673,40 €

von 3.001 bis 5.000 4.145,80 €

von 2.001 bis 3.000 3.542,70 €

von 1.001 bis 2.000 2.864,30 €

bis 1.000 2.110,60 €

19. dem Präsidenten der Landwirtschaftskammer 5.272,40 €

20. den Vizepräsidenten der

Landwirtschaftskammer 1.356,80 €.

Für die Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Schausberger