# Verordnung, mit der für die L 107 – Wiestal Landesstraße ein Fahrverbot für Lastkraftwagen erlassen wird

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 9. Juli 2004, mit der für die L 107 – Wiestal Landesstraße ein Fahrverbot für Lastkraftwagen erlassen wird

Auf Grund des § 43 Abs 1 lit b und Abs 2 der Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO 1960, BGBl Nr 159, in der geltenden Fassung wird verordnet:

§ 1

Das Befahren der L 107 – Wiestal Landesstraße ist ab Straßenkilometer 0,430 bis Straßenkilometer 19,890 (Kreuzung mit der B 158 – Wolfgangsee Straße) für Lastkraftwagen (auch Sattelzugfahrzeuge) mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t in beiden Fahrtrichtungen verboten.

§ 2

(1) Vom Verbot gemäß § 1 sind ausgenommen:

(2) Zum Ziel- oder Quellverkehr gehören:

§ 3

Diese Verordnung gilt nicht zu jenen Zeiten an Freitagen und Samstagen, an denen Fahrbeschränkungen für Lastkraftwagen auf Grund einer Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie gemäß § 42 Abs 5 StVO 1960 gelten.

§ 4

Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.

Für die Landesregierung:

Der Landeshauptmann-Stellvertreter:

Haslauer