# Änderung der Verordnung der Organisation der im Land Salzburg bestehenden landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 8. November 2004 zur Änderung der Verordnung über die Organisation der im Land Salzburg bestehenden landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen

Auf Grund der §§ 12, 14 Abs 5, 18 Abs 4 und 29 Abs 5 des Salzburger Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl Nr 57/1976, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 7. Juli 1998, LGBl Nr 80, über die Organisation der im Land Salzburg bestehenden landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 19/2002 wird geändert wie folgt:

Im § 6, dessen bisheriger erster Satz die Absatzbezeichnung "(1)" erhält, entfällt der zweite Satz und wird angefügt:

"(2) § 3 Z 5 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 19/2002 tritt mit Beginn des Schuljahres 2004/05 in Kraft.

(3) Die Einrichtung der im § 3 Z 7 vorgesehenen dreijährigen ländlichen Hauswirtschaftsschule bleibt einer gesonderten Verordnung vorbehalten."

Für die Landesregierung:

Die Landeshauptfrau:

Burgstaller