# Magistrats-Beamtinnen- und Magistrats-Beamtengesetz 2002

Gesetz vom 15. Dezember 2004, mit dem das Magistrats-Beamtinnen- und Magistrats-Beamtengesetz 2002 geändert wird

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Das Magistrats-Beamtinnen- und Magistrats-Beamtengesetz 2002, LGBl Nr 42/2003, wird geändert wie folgt:

2.1. Nach der Z 3 wird eingefügt:

"3a. Zusätzlich zum Beitrag nach § 13a, gegebenenfalls in Verbindung mit § 91 Abs 5, ist ein Beitrag von 1 % der Bemessungsgrundlage zu entrichten, auf den § 13a Abs 3 bis 6 anzuwenden ist."

2.2. In der Z 6 wird die zweimal verwendete Paragraphenbezeichnung "§ 62b" jeweils durch die Paragraphenbezeichnung "§ 88" ersetzt.

3. Nach § 200 wird angefügt:

"Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und

Übergangsbestimmungen dazu

§ 201

§ 192 Z 3a und Z 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 93/2004 tritt mit Beginn des auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monats in Kraft."

Holztrattner

Burgstaller