# Eigenanteils-Verordung Magistrat

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 30. November 2004 über den von Magistratsbeamten zu tragenden Eigenanteil an den Fahrtkosten (Eigenanteils-Verordnung Magistrat)

Auf Grund des § 178 Abs 3 des Salzburger Magistratsbeamtinnen- und Magistratsbeamtengesetzes 2002, LGBl Nr 42/2003, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Höhe des Eigenanteils

§ 1

(1) Der Fahrtkostenanteil, den Magistratsbeamte selbst zu tragen haben (Eigenanteil), beträgt monatlich 39 €.

(2) Für Beamte, die ihren Dienstort mit öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig nicht rechtzeitig erreichen können, beträgt der Eigenanteil abweichend von Abs 1 monatlich 31,90 €.

(3) Bei Beamten, die auf Grund einer Gehbehinderung kein öffentliches Verkehrsmittel benützen können, wird kein Eigenanteil in Abzug gebracht.

In- und Außerkrafttreten

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. August 2004 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Eigenanteils-Verordnung Magistrat, LGBl Nr 47/2003, außer Kraft.

Für die Landesregierung:

Die Landeshauptfrau:

Burgstaller