# Gesetz, mit dem das Salzburger Rettungsgesetz geändert wird

Gesetz vom 15. Dezember 2004, mit dem das Salzburger Rettungsgesetz geändert wird

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Das Salzburger Rettungsgesetz, LGBl Nr 78/1981, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 118/2001, wird geändert wie folgt:

1. Im § 4 werden folgende Änderungen vorgenommen:

1.1. Im Abs 4 werden die Jahreszahl "2002" durch die Jahreszahl "2005", der Betrag "0,70 €" durch den Betrag "0,77 €" und die Prozentangaben "80 %", "16 %" und " 4 %" durch die Prozentangaben "77,18 %", "17,16 %" bzw "5,66 %" ersetzt.

1.2. Im Abs 5 werden die Jahreszahl "2002" durch die Jahreszahl " 2005" und der Ausdruck "bzw 2003" durch den Ausdruck "bzw 2006" ersetzt.

2. Nach § 13 wird angefügt:

"Inkrafttreten ab LGBl Nr 118/2001 novellierter

Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu

§ 14

(1) § 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 118/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(2) § 4 Abs 4 und 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 10/2005 tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft."

Holztrattner

Burgstaller