# Änderung der Verordnung über die Errichtung von Tourismusverbänden und der Ortsklassenverordnung

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 26. Jänner 2005 zur Änderung der Verordnung über die Errichtung von Tourismusverbänden und der Ortsklassenverordnung

Auf Grund der §§ 1 Abs 3, 4 Abs 1 und 34 Abs 2 des Salzburger Tourismusgesetzes 2003, LGBl Nr 43, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Salzburger Landesregierung über die Errichtung von Tourismusverbänden, LGBl Nr 69/1986, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 2/2003 und berichtigt durch die Kundmachung LGBl Nr 68/2003, wird geändert wie folgt:

"§ 7

(1) Für die Gemeinden Bruck an der Großglocknerstraße und Fusch an der Großglocknerstraße wird mit Wirksamkeit ab dem 1. Jänner 2005 ein gemeinsamer Tourismusverband errichtet.

(2) Der Tourismusverband führt die Bezeichnung ‚Tourismusverband Bruck – Fusch’ und hat seinen Sitz in der Gemeinde Bruck an der Großglocknerstraße."

Artikel II

Die Ortsklassenverordnung, LGBl Nr 129/2000, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 2/2003, wird geändert wie folgt:

"(5) Für den Tourismusverband Bruck – Fusch, der die Gemeinden Bruck an der Großglocknerstraße und Fusch an der Großglocknerstraße umfasst, wird die Ortsklasse B festgesetzt."

3. Im § 4 wird angefügt:

"(3) Die §§ 1 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 12/2005 treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft."

Für die Landesregierung:

Die Landeshauptfrau:

Burgstaller