# Gesetz mit dem das Salzburger Bezügegesetz 1992 geändert wird

Gesetz vom 15. Dezember 2004, mit dem das Salzburger Bezügegesetz 1992 geändert wird

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Salzburger Bezügegesetz 1992, LGBl Nr 67, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 25/2001, wird geändert wie folgt:

1. Nach § 23 wird eingefügt:

"Beitrag

§ 23a

(1) Von Ruhe- und Versorgungsbezügen sowie den den Empfängern solcher Bezüge gebührenden Sonderzahlungen nach diesem Gesetz oder nach früheren Bezügegesetzen des Landes ist ein Beitrag in folgender Höhe einzubehalten:

Bemessungsgrundlage Beitragshöhe in % der

Ruhe- und VersorgungsbezügeBemessungsgrundlage bei einem

erstmaligen Gebühren des Ruhe-

oder Versorgungsgenusses

bis zum 31. ab dem 1.

Dezember 1998 Jänner 1999

bis 3.450 € 7,8 8,0

für den 3.450 € übersteigenden 14,8 15,0

Betrag

Für die Sonderzahlungen gelten dieselben Prozentsätze. Der in der Tabelle enthaltene Eurobetrag ist beginnend ab 2005 in dem Ausmaß der prozentuellen Bezugserhöhung im Landesdienst für die Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2, zu erhöhen. Der neue Grenzwert ist von der Landesregierung im Landesgesetzblatt kundzumachen.

(2) Abs 1 gilt auch für Ruhe- und Versorgungsbezüge sowie die den Empfängern solcher Bezüge gebührenden Sonderzahlungen, die nach anderen landesrechtlichen, auf dieses Gesetz oder frühere Bezügegesetze des Landes verweisenden Vorschriften gebühren."

"(13) Die §§ 23a und 24 Abs 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 4/2005 treten mit Beginn des auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monats in Kraft. Anstelle der Prozentsätze gemäß § 23a Abs 1 gelten:

Beitragshöhe in %

bei einem erstmaligen

Gebühren des Ruhe- oder

Versorgungsgenusses

bis zum ab dem 1.

31. Dezember 1998 Jänner 1999

ab Inkrafttreten des § 23a bis 31. Dezember 2005:

bis 3.450 € 4,00 4,20

für den 3.450 € übersteigenden

Betrag 6,33 6,53

ab 1. Jänner 2006 bis 31.

Dezember 2006:

bis 3.450 € 5,90 6,10

für den 3.450 € 10,56 10,76"

übersteigenden Betrag

Holztrattner

Burgstaller