# Verordnung mit der für die L 107 – Wiestal Landesstraße ein Fahrverbot für bestimmte Kraftfahrzeuge erlassen wird

50. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 30. Juni 2005,

mit der für die L 107 - Wiestal Landesstraße ein Fahrverbot für bestimmte Kraftfahrzeuge erlassen wird

Auf Grund des § 43 Abs 1 lit b und Abs 2 der Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960, BGBl Nr 159, in der geltenden Fassung wird verordnet:

§ 1

Das Befahren der L 107 - Wiestal Landesstraße ist ab Straßenkilometer 0,430 bis zur Kreuzung mit der B 158 - Wolfgangsee Straße für Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeuge, Sattelzugfahrzeuge und Lastkraftwagen mit Anhängern mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t in beiden Fahrtrichtungen verboten.

§ 2

(1) Vom Verbot gemäß § 1 sind ausgenommen:

(2) Zum Ziel- oder Quellverkehr gehören:

§ 3

(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.

(2) Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 9. Juli 2004, mit der für die L 107 – Wiestal Landesstraße ein Fahrverbot für Lastkraftwagen erlassen wird, LGBl Nr 52/2004, außer Kraft.

Für die Landesregierung:

Der Landeshauptmann-Stellvertreter:

Haslauer