# Gesetz mit dem das Salzburger Pflegegeldgesetz geändert wird

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Das Salzburger Pflegegeldgesetz, LGBl Nr 99/1993, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 46/2001, wird geändert wie folgt:

"Höhe des Pflegegeldes

§ 5

Das Pflegegeld gebührt zwölfmal jährlich und beträgt monatlich

in der

Stufe 1 148,30 €

Stufe 2 273,40 €

Stufe 3 421,80 €

Stufe 4 632,70 €

Stufe 5 859,30 €

Stufe 6 1.171,70 €

Stufe 7 1.562,10 €."

"§ 36

(1) Die §§ 5 und 33 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 55/2005 treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft.

(2) Ausgleichszahlungen gemäß § 29 Abs 1 und 2, die vor dem im Abs 1 bestimmten Zeitpunkt pflegebedürftigen Personen zuerkannt worden sind, sind mit Wirkung 1. Jänner 2005 von Amts wegen um 2 % zu erhöhen und gemäß § 14 Abs 4 zu runden. Der Erhöhung sind die für das Jahr 2004 gewährten Beträge zugrunde zu legen."

Holztrattner

Burgstaller