# Verordnung mit der die Gebührenvorschrift für die sprengelärztlichen Leistungen geändert wird

65. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 18. August 2005, mit der die Gebührenvorschrift für die sprengelärztlichen Leistungen geändert wird

Auf Grund des § 5 Abs 4 des Salzburger Gemeindesanitätsgesetzes 1967, LGBl Nr 11, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Artikel I

Der Tarif über die Höhe der Gebühren für die sprengelärztlichen Leistungen, Anhang zur Gebührenvorschrift über die sprengelärztlichen Leistungen, LGBl Nr 35/1967, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 93/2000, wird geändert wie folgt:

Abschnitt H lautet:

"H. Punktwert:

Der Wert eines Punktes beträgt 0,85 Euro."

Artikel II

Der im Art I genannte Punktwert ist auf Leistungen anzuwenden, die nach Beginn des auf die Kundmachung folgenden Monats erbracht werden.

Für die Landesregierung:

Die Landeshauptfrau:

Burgstaller