# Gesetz vom 19. Oktober 2005, mit dem das Salzburger Vergabekontrollgesetz 2002 geändert wird

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Das Salzburger Vergabekontrollgesetz 2002 - S.VKG, LGBl Nr 103, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 66/2004, wird geändert wie folgt:

1.1. Im Abs 3 lautet der erste Satz: "Die Mitglieder müssen die österreichische Staatsbürgerschaft sowie besondere Kenntnisse des Vergabewesens in rechtlicher, wirtschaftlicher oder technischer Hinsicht besitzen."

1.2. Abs 4 lautet:

"(4) Mitglieder der Landesregierung oder des Landtages dürfen dem Vergabekontrollsenat nicht angehören."

"(3) § 3 Abs 3 und 4 sowie § 22 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 87/2005 treten mit 1. Jänner 2006 in Kraft."

Holztrattner

Burgstaller